Produktbedingungen Waterglass Waves
§ 1 Geltung und Verhältnis zu den AGB
(1) Diese Produktbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Waterglass Waves (nachfolgend „Waves“) der Waterglass FlexCo (nachfolgend „wir“). Unsere Anschrift und unsere Kontaktdaten stehen im Impressum. Waves umfasst die Konsole unter waves.waterglass.ai, die Programmierschnittstelle, die Kommandozeilenwerkzeuge und die Ausführungsumgebungen, in denen KI-Agenten laufen.
(2) Ergänzend gilt Teil A unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Teil B der AGB gilt nicht für Waves, mit Ausnahme der Einrichtungs- und Betreuungsleistungen des Tarifs „Managed“ und sonstiger gesondert vereinbarter Leistungen. Bei Widersprüchen gehen diese Produktbedingungen den AGB vor.
(3) Waves wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 1 UGB zur Nutzung im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit angeboten. Mit der Registrierung bestätigt der Auftraggeber, dass er als Unternehmer handelt. § 1 Absatz 2 der AGB gilt entsprechend.
§ 2 Vertragsschluss, Konto und Zugangsdaten
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Waves kommt mit der Registrierung eines Kontos und der Annahme der AGB zustande. Ein kostenpflichtiger Tarif kommt mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs in der Konsole zustande. Der Tarif „Managed“ wird gesondert vereinbart. Die Informationspflichten nach §§ 9 und 10 ECG werden abbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Zugang der Registrierung wird dem Auftraggeber durch die E-Mail zur Bestätigung seiner E-Mail-Adresse angezeigt.
(2) Jedes Benutzerkonto ist genau einer Organisation zugeordnet. Der Auftraggeber ist die Organisation. Die Person, die die Organisation anlegt, ist ihr Inhaber und kann weitere Mitglieder einladen. Nur Inhaber verwalten Zahlungsmittel, Tarif und API-Schlüssel.
(3) Der Auftraggeber ist für alle Handlungen verantwortlich, die über seine Organisation, ihre Benutzerkonten und ihre API-Schlüssel erfolgen. API-Schlüssel werden bei der Erstellung einmalig angezeigt und sind geheim zu halten. Der Auftraggeber hält den Kreis der zugriffsberechtigten Personen aktuell und widerruft Schlüssel und Mitgliedschaften, die nicht mehr benötigt werden. Für Benutzerkonten steht eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Verfügung, deren Aktivierung wir empfehlen. Den Verlust oder Missbrauch von Zugangsdaten meldet der Auftraggeber unverzüglich an support@waterglass.ai.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm eingeladenen Personen zu seiner Vertretung berechtigt sind und diese Bedingungen einhalten.
§ 3 Leistungsgegenstand, Nutzungsrecht und Support
(1) Wir stellen Waves als Software als Dienst über das Internet für die Dauer des Vertrags bereit. Der Auftraggeber kann eigene KI-Agenten definieren, mit Werkzeugen, Wissensdatenbanken und verbundenen Diensten ausstatten und in isolierten Ausführungsumgebungen betreiben. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung und der Dokumentation. Eine Überlassung der Software, eine Installation beim Auftraggeber oder eine Herausgabe von Quellcode ist nicht geschuldet.
(2) Der Auftraggeber erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, Waves im Rahmen dieser Bedingungen für eigene unternehmerische Zwecke zu nutzen.
(3) Inhalte, Daten, Konfigurationen und Arbeitsergebnisse des Auftraggebers bleiben seine. Wir erhalten daran nur die Rechte, die zur Erbringung der Leistung erforderlich sind. Wir verwenden Inhalte des Auftraggebers nicht, um KI-Modelle zu trainieren oder nachzutrainieren. Das gilt nicht, soweit der Auftraggeber eine solche Leistung ausdrücklich beauftragt, insbesondere die Destillation oder das Nachtrainieren eines Modells auf seinen eigenen Inhalten. Umfang, Vergütung und die Rechte am Ergebnis ergeben sich aus der Einzelvereinbarung. Ein solches Modell wird ausschließlich auf Inhalten des beauftragenden Auftraggebers trainiert.
(4) Vorschläge und Rückmeldungen des Auftraggebers zu Waves dürfen wir ohne Vergütung nutzen, um den Dienst zu verbessern. Funktionen, die als Vorschau oder Beta gekennzeichnet sind, stellen wir zur Erprobung bereit. Sie können jederzeit geändert oder eingestellt werden, und für sie gilt keine Gewährleistung.
(5) Support leisten wir per E-Mail und über die Konsole an Werktagen. Reaktions- oder Behebungszeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
(6) Die Konsole enthält einen Assistenten, der auf Anweisung des Auftraggebers Einstellungen liest und ändert, Agenten anlegt oder Ausführungen startet. Er handelt im Namen der Person, die ihn bedient. Seine Handlungen gelten als Handlungen des Auftraggebers. Vor Aktionen mit Auswirkungen auf Kosten, Zugriffsrechte oder gespeicherte Daten holt der Assistent eine Bestätigung ein.
(7) Der Tarif „Managed“ umfasst zusätzlich Einrichtungs- und Betreuungsleistungen, die wir gesondert vereinbaren. Für sie gilt Teil B der AGB. Sie sind Dienstleistungen, soweit die Einzelvereinbarung keine abzunehmenden Arbeitsergebnisse festlegt.
§ 4 Tarife, Guthaben, Zahlung und Umsatzsteuer
(1) Es gelten die auf der Produktseite veröffentlichten Listenpreise in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Welche Tarife bestehen, welches monatliche Guthaben ein Tarif enthält und welche Guthabenpakete erworben werden können, ergibt sich aus der dortigen Preisübersicht. Selbstbedienungstarife werden monatlich im Voraus über unseren Zahlungsdienstleister abgerechnet. Der Tarif „Managed“ wird gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
(2) Alle Preise verstehen sich netto. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird beim Bezahlvorgang auf Grundlage der dort angegebenen Rechnungsadresse hinzugerechnet. Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben und werden dann im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet. Für Auftraggeber mit Sitz in Österreich fällt die österreichische Umsatzsteuer auch bei Angabe einer UID an. Auftraggeber mit Sitz außerhalb der Europäischen Union werden ohne Umsatzsteuer abgerechnet und sind für Abgaben in ihrem Sitzstaat selbst verantwortlich.
(3) Die Nutzung der KI-Modelle wird verbrauchsabhängig gegen Guthaben abgerechnet. Guthaben kann in den in der Preisübersicht genannten Paketen erworben werden und setzt einen aktiven Tarif voraus. Gutgeschrieben wird jeweils der Nettobetrag. Die Umsatzsteuer wird für den Staat eingehoben und ist nicht Teil des Guthabens. Erworbenes Guthaben ist ab dem Erwerb zwölf Monate gültig. Nicht verbrauchtes erworbenes Guthaben verfällt mit Ablauf dieser Frist. Unentgeltlich gewährtes Guthaben, insbesondere ein Startguthaben und das in einem Tarif enthaltene monatliche Guthaben, ist befristet und verfällt mit Ablauf der jeweils angegebenen Frist. Es wird vor erworbenem Guthaben verbraucht. Guthaben wird nicht in Geld ausgezahlt.
(4) Ein Startguthaben gewähren wir, soweit angeboten, einmalig je Organisation. Höhe und Gültigkeitsdauer ergeben sich aus der Produktseite. Die Gewährung setzt ein hinterlegtes Zahlungsmittel und eine bestätigte E-Mail-Adresse voraus, nicht aber einen kostenpflichtigen Tarif. Eine Abbuchung erfolgt dabei nicht.
(5) Das automatische Nachladen von Guthaben ist standardmäßig deaktiviert. Aktiviert der Auftraggeber es, legt er Schwellenwert, Betrag und monatliche Obergrenze innerhalb der in der Konsole angegebenen Grenzen selbst fest. Die Einwilligung in wiederkehrende Abbuchungen kann jederzeit widerrufen werden. Wir deaktivieren das Nachladen selbst, wenn eine Abbuchung abgelehnt wird, wenn Abbuchungen wiederholt fehlschlagen oder wenn der Tarif endet.
(6) Ein Anspruch auf Rückerstattung erworbenen Guthabens besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes gilt. Erstatten wir eine Zahlung für Guthaben oder wird sie rückbelastet, buchen wir das daraus gutgeschriebene Guthaben anteilig zum Nettobetrag zurück. Bereits verbrauchtes erworbenes Guthaben führen wir als offenen Betrag und verrechnen ihn mit künftigem Guthaben. Wird das Entgelt eines Tarifs erstattet, entziehen wir das darin enthaltene monatliche Guthaben, ohne einen offenen Betrag zu bilden. Neue Ausführungen werden nur gestartet, wenn ein in der Konsole ausgewiesenes Mindestguthaben verfügbar ist.
(7) Wir können die Listenpreise und die Zusammensetzung der Tarife ändern. Änderungen kündigen wir mindestens 30 Tage vorher in der Konsole und in Textform an und wenden sie erst ab der nächsten Abrechnungsperiode an. Bereits erworbenes Guthaben bleibt davon unberührt. Ist dem Auftraggeber die Fortsetzung zum geänderten Preis nicht zumutbar, kann er den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(8) Für Selbstbedienungstarife können wir statt der Wertsicherung nach § 7 der AGB den Listenpreis nach Absatz 7 ändern. Für dieselbe Abrechnungsperiode findet nur eines von beiden statt, und eine Listenpreisänderung setzt die Ausgangsbasis der Wertsicherung neu. Das Kündigungsrecht nach Absatz 7 besteht, soweit die Erhöhung über die Veränderung des Index seit der letzten Anpassung hinausgeht. Für den Tarif „Managed“ gilt § 7 der AGB.
§ 5 Laufzeit, Kündigung, Vertragsende und Datenexport
(1) Selbstbedienungstarife laufen einen Monat und verlängern sich um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt über die in der Konsole verlinkte Selbstverwaltung des Zahlungsdienstleisters oder in Textform an support@waterglass.ai. Eine anteilige Rückerstattung des Monatsentgelts erfolgt nicht. Für den Tarif „Managed“ gilt die vereinbarte Laufzeit. Ein Konto ohne Tarif kann jederzeit gekündigt werden.
(2) Das Recht zur Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 22 Absatz 2 der AGB gilt entsprechend. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt mit Vertragsende. Eine Erstattung erfolgt nicht.
(3) Mit dem Wirksamwerden der Kündigung endet die Nutzung der Plattform für neue Ausführungen. Der Export der Daten, die Übergangsfrist, die Abruffrist und die anschließende Löschung richten sich nach § 5a. Der Auftraggeber kann die Löschung jederzeit früher verlangen.
(4) Rechnungen und die zugehörigen Aufzeichnungen bewahren wir sieben Jahre auf (§ 132 BAO). Daten in verschlüsselten Sicherungskopien werden mit dem Ablauf des Sicherungszyklus gelöscht.
§ 5a Anbieterwechsel und Datenübertragbarkeit
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst zu wechseln, seine Daten in eine eigene Infrastruktur zu übernehmen oder Waves neben anderen Diensten zu nutzen. Der Wechsel wird durch die ordentliche Kündigung nach § 5 Absatz 1 eingeleitet, eine längere Frist ist nicht einzuhalten. Die Kündigung kann auch ohne Wechsel zu einem anderen Dienst erklärt werden. Dieser Paragraph setzt Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) um.
(2) Die Übergangsfrist beträgt 30 Tage ab dem Wirksamwerden der Kündigung. Während der Übergangsfrist bleibt der Zugang zu Konto, Organisation und Daten zum Zweck des Exports bestehen, und wir unterstützen den Auftraggeber in zumutbarem Umfang bei der Übernahme der exportierbaren Daten in den neuen Dienst oder die eigene Infrastruktur. Ist die Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht einzuhalten, teilen wir dies innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Kündigung mit Begründung mit und nennen eine alternative Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten. Auf Verlangen des Auftraggebers wird die Übergangsfrist einmalig um einen angemessenen Zeitraum verlängert.
(3) Exportierbare Daten sind alle Daten und Inhalte, die der Auftraggeber in Waves eingebracht hat oder die bei der Nutzung entstanden sind, insbesondere die Konfigurationen der KI-Agenten samt Systemanweisungen, Notizen und Fähigkeiten, die Dokumente der Wissensdatenbanken, die Verläufe, Artefakte und Arbeitsverzeichnisse der Ausführungen sowie der Verbrauchs- und Guthabenverlauf. Nicht exportierbar sind die Software und die Ausführungsumgebungen der Plattform sowie Daten, die Rechten Dritter unterliegen, insbesondere von einem Modellanbieter erzeugte Vektordarstellungen. Die exportierbaren Daten werden in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten bereitgestellt, hochgeladene Dateien in ihrem Ursprungsformat, über die Programmierschnittstelle und die Kommandozeilenwerkzeuge oder auf Verlangen als Gesamtexport.
(4) Nach Ablauf der Übergangsfrist halten wir die exportierbaren Daten weitere 30 Tage zum Abruf bereit (Abruffrist). Der Abruf ist in Textform zu verlangen. Nach Ablauf der Abruffrist löschen wir Konto, Organisation und Inhalte vollständig, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Daten in verschlüsselten Sicherungskopien werden mit dem Ablauf des Sicherungszyklus gelöscht.
(5) Für den Wechsel, die Übergangsfrist und den Export werden keine Entgelte verrechnet. Entgelte für Leistungen, die der Auftraggeber während der Übergangsfrist über den Export hinaus in Anspruch nimmt, bleiben unberührt.
§ 6 Zulässige Nutzung und Sperre
(1) Der Auftraggeber darf Waves nicht nutzen, um rechtswidrige oder rechtsverletzende Inhalte zu erzeugen, zu speichern oder zu verbreiten, Rechte Dritter zu verletzen, in Systeme Dritter einzudringen oder deren Verfügbarkeit zu beeinträchtigen, unverlangte Massenkommunikation zu versenden, Kryptowährungen zu erzeugen oder die Sicherheits- und Isolationsmechanismen der Plattform zu umgehen, insbesondere die Beschränkung des Netzwerkverkehrs und die Trennung der Ausführungsumgebungen.
(2) Der Auftraggeber setzt Waves nicht für Praktiken ein, die Artikel 5 der KI-Verordnung verbietet, und für Hochrisiko-Anwendungen im Sinne des Anhangs III der KI-Verordnung nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit uns. Er ist verpflichtet, die Nutzungsrichtlinien des Betreibers des jeweiligen Endpunkts und des Herstellers des gewählten Modells einzuhalten, die in der Konsole verlinkt sind, und gibt diese Pflichten an die Personen weiter, denen er den Zugang zu seinen Agenten eröffnet.
(3) Unabhängig vom gewählten Modell ist es unzulässig, Sicherheits- und Inhaltsfilter der Modelle zu umgehen, mit den Ausgaben konkurrierende KI-Modelle zu trainieren oder zu verbessern, KI-generierte Inhalte gegenüber Dritten als von Menschen erstellt auszugeben, Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung für natürliche Personen ausschließlich automatisiert zu treffen, in den Bereichen Recht, Gesundheit, Finanzen, Beschäftigung, Wohnen und Versicherung Ergebnisse ohne Prüfung durch eine fachkundige Person zu verwenden oder mit ihnen Leistungen zu erbringen, die einer berufsrechtlichen Zulassung bedürfen, sowie Anwendungen für Verbraucher Personen unter 18 Jahren zugänglich zu machen.
(4) Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 DSGVO verarbeitet der Auftraggeber in Waves nur, wenn er dafür eine tragfähige Rechtsgrundlage hat und die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.
(5) Eine Weitergabe des Zugangs an Dritte oder ein Wiederverkauf der Leistung bedarf unserer Zustimmung in Textform.
(6) Bei einem erheblichen Verstoß sowie bei akuten Sicherheits-, Missbrauchs- oder Rechtsrisiken sind wir berechtigt, einzelne Ausführungen zu beenden, Inhalte zu entfernen oder ihre Sichtbarkeit einzuschränken, Funktionen einzuschränken oder den Zugang vorübergehend zu sperren. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich nach Absatz 8 und heben die Maßnahme auf, sobald ihr Grund entfallen ist. Hat der Auftraggeber die Sperre zu verantworten, bleibt das Entgelt für ihre Dauer geschuldet.
(7) Rechtswidrige Inhalte, die in Waves gespeichert sind, können uns an support@waterglass.ai gemeldet werden. Eine Meldung soll die Gründe enthalten, aus denen der Inhalt als rechtswidrig angesehen wird, die genaue Bezeichnung oder Fundstelle des Inhalts, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person sowie die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Wir bestätigen den Eingang, prüfen die Meldung sorgfältig, unvoreingenommen und ohne unnötige Verzögerung und teilen der meldenden Person unsere Entscheidung mit.
(8) Entfernen wir Inhalte, schränken wir ihre Sichtbarkeit ein oder sperren wir das Konto oder einzelne Funktionen, erhält der Auftraggeber eine Begründung. Sie nennt die maßgeblichen Tatsachen, die vertragliche oder gesetzliche Grundlage der Maßnahme, ob die Maßnahme auf einer Meldung beruht, und die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Einwendungen an support@waterglass.ai zu erheben. Einwendungen prüfen wir innerhalb angemessener Frist und heben die Maßnahme auf, wenn sie nicht gerechtfertigt war. Der Rechtsweg bleibt unberührt. Die Absätze 6 bis 8 setzen die Artikel 14, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) um.
§ 7 KI-Agenten: Autonomie, Verantwortung und Transparenz
(1) KI-Agenten in Waves handeln selbsttätig. Sie führen Programmcode und Befehle in einer isolierten Umgebung aus, erstellen und verändern Dateien, rufen, soweit vom Auftraggeber freigeschaltet, Internetseiten ab und handeln in verbundenen Diensten Dritter. Welche Werkzeuge, Netzwerkziele und Zugangsdaten einem Agenten zur Verfügung stehen und welches KI-Modell er nutzt, bestimmt der Auftraggeber. Er ist für die von ihm hinterlegten Anweisungen, Konfigurationen und Zugangsdaten sowie für die Folgen der Handlungen seiner Agenten verantwortlich.
(2) Ergebnisse von KI-Agenten können unvollständig, unrichtig oder unpassend sein. § 5 der AGB gilt zusätzlich. Der Auftraggeber prüft Ergebnisse vor einer Verwendung und legt sie nicht ungeprüft Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Wirkung zugrunde. Für Vorgänge, die nicht ohne menschliche Kontrolle ablaufen sollen, sieht er eine solche Kontrolle vor.
(3) Setzt der Auftraggeber Agenten gegenüber eigenen Kunden, Mitarbeitern oder sonstigen Dritten ein, ist er Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Er weist in seinen Anwendungen und Benutzeroberflächen deutlich darauf hin, dass diese Personen mit einem KI-System interagieren oder dass Inhalte KI-generiert sind, soweit die KI-Verordnung dies verlangt (Artikel 50), kennzeichnet KI-generierte Bild-, Ton- und Videoinhalte, soweit vorgeschrieben, in maschinenlesbarer Form und erfüllt die übrigen Betreiberpflichten, insbesondere die Pflicht zur menschlichen Aufsicht und zur Schulung der mit dem System befassten Personen.
(4) Werden einem Agenten gleichzeitig Zugangsdaten und ein offener Internetzugang zur Verfügung gestellt, kann er durch Anweisungen, die in abgerufenen Inhalten versteckt sind, dazu veranlasst werden, diese Zugangsdaten offenzulegen oder unerwünschte Handlungen auszuführen. Wir maskieren hinterlegte Werte in Protokollen und Verlaufsdaten, können dieses Risiko aber nicht ausschließen. Der Auftraggeber trennt Zugangsdaten und offenen Internetzugang, soweit er dieses Risiko nicht tragen will.
(5) Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen Anweisungen, Konfigurationen und hinterlegten Zugangsdaten oder aus den Handlungen seiner Agenten entstehen, und ersetzt uns die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit wir den Anspruch grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
§ 8 Verbundene Dienste, eigene Werkzeugserver und Modellanbieter
(1) Der Auftraggeber kann Dienste Dritter mit Waves verbinden. Die Verbindung erfolgt durch seine eigene Autorisierung im jeweiligen Dienst und mit den dabei angezeigten Berechtigungen. Der Agent handelt anschließend mit der Identität und den Berechtigungen der Person, die die Verbindung hergestellt hat. Für die Nutzung des jeweiligen Dienstes gelten dessen eigene Bedingungen. Wir sind daran nicht Vertragspartner und schulden weder Verfügbarkeit noch Funktionsumfang dieser Dienste.
(2) Zugangstoken verbundener Dienste verwahren wir verschlüsselt und stellen sie der jeweiligen Ausführung zur Verfügung. Bei einzelnen Diensten ruft nicht die Ausführungsumgebung, sondern unsere Plattform den Dienst im Namen des Auftraggebers auf und speichert dazu die vom Auftraggeber getroffene Auswahl, etwa freigegebene Dateien oder Berechtigungsumfänge. Die Konsole weist bei der Verbindung aus, welche Variante gilt.
(3) Der Auftraggeber kann eigene Werkzeugserver (MCP-Server) und Netzwerkziele hinterlegen. Diese Empfänger und die von einem Agenten abgerufenen Internetseiten bestimmt der Auftraggeber. Sie sind keine von uns eingesetzten Unterauftragsverarbeiter. Für ihre Auswahl, ihre Rechtmäßigkeit und die dabei übermittelten Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
(4) Welcher Anbieter eines KI-Modells die Inhalte einer Ausführung verarbeitet, bestimmt der Auftraggeber mit der Modellauswahl je Agent. Die Konsole weist zu jedem Modell den Anbieter und das Land der Verarbeitung aus und warnt, wenn ein hinterlegtes Ersatzmodell in einem anderen Land verarbeitet wird. Wir können die Auswahl der verfügbaren Modelle anpassen, insbesondere wenn ein Anbieter ein Modell einstellt oder seine Bedingungen ändert. § 5 Absatz 5 der AGB gilt.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung, Sicherheit und Änderungen des Dienstes
(1) Wir betreiben Waves mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht zugesagt, auch nicht im Tarif „Managed“. Eine Verfügbarkeitsvereinbarung besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Textform getroffen wurde. Zeiten, in denen Waves wegen angekündigter Wartungsarbeiten, wegen Störungen bei Modellanbietern, verbundenen Diensten oder Netzbetreibern, wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt verfügbar ist, gelten nicht als Mangel des Dienstes.
(2) Die Rechenleistung der Plattform wird an einem Standort in der Europäischen Union erbracht, verschlüsselte Sicherungskopien werden an einem zweiten Standort im selben Land aufbewahrt. Ein Ausfall des Betriebsstandorts kann zu einer vollständigen Unterbrechung führen. Sicherungskopien der Datenbank erstellen wir täglich. Sie dienen der Wiederherstellung nach einem Ausfall, nicht der Wiederherstellung einzelner vom Auftraggeber gelöschter Daten.
(3) Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten können zu Unterbrechungen führen. Wir bemühen uns, planbare Arbeiten in Zeiten geringer Nutzung zu legen und, soweit zumutbar, vorher zu informieren. Mängel des Dienstes beheben wir innerhalb angemessener Frist. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Dauerschuldverhältnissen bleiben unberührt.
(4) Wir entwickeln Waves laufend weiter. Wir können Funktionen ergänzen, ändern oder einstellen. Änderungen, die die vertragsgemäße Nutzung erheblich einschränken, kündigen wir mindestens 30 Tage vorher in der Konsole und in Textform an. Wird dem Auftraggeber die Fortsetzung dadurch unzumutbar, kann er den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(5) Für die Nutzung gelten technische Grenzen, insbesondere für die Zahl gleichzeitiger Ausführungen, die Dauer einer Ausführung, die Ressourcen einer Ausführungsumgebung, die Zahl gespeicherter Objekte und die Häufigkeit von Anfragen. Die geltenden Grenzen sind in der Konsole und in der Dokumentation veröffentlicht. Höhere Grenzen können gesondert vereinbart werden.
(6) Wir treffen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die dem Risiko angemessen sind. Sie sind im Auftragsverarbeitungsvertrag beschrieben. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten melden wir dem Auftraggeber nach den dort getroffenen Regeln.
§ 10 Kundendaten, Auftragsverarbeitung und Unterauftragsverarbeiter
(1) Verarbeitet der Auftraggeber in Waves personenbezogene Daten, ist er dafür Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und wir Auftragsverarbeiter. Wir verarbeiten diese Daten nur zur Erbringung der Leistung und nach seinen Weisungen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag für Waterglass Waves wird mit der Annahme dieser Bedingungen geschlossen. Er geht diesen Bedingungen in Fragen des Datenschutzes vor.
(2) Wir setzen zur Erbringung der Leistung Unterauftragsverarbeiter ein. Die jeweils aktuelle Liste mit Zweck und Land der Verarbeitung ist unter Unterauftragsverarbeiter veröffentlicht und Anlage des Auftragsverarbeitungsvertrags. Änderungen kündigen wir mindestens 14 Tage vor Wirksamkeit auf dieser Seite und per E-Mail an. Der Auftraggeber kann einer Änderung aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen und, wenn eine Einigung nicht möglich ist, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(3) Zum Betrieb, zur Absicherung und zur Weiterentwicklung der Plattform werten wir Nutzungsdaten von Ausführungen aus, etwa das verwendete Modell, Anzahl und Art der Schritte, die Art des Auslösers, Token-Zahlen, Dauer, Kosten und ob eine Ausführung erfolgreich war. Der Inhalt einer Ausführung ist nicht Teil dieser Auswertung.
(4) Wir können zusätzlich eine automatisierte Klassifizierung von Inhalten einführen, die Ausführungen festen Nutzungskategorien und Qualitätskennzahlen zuordnet. Bevor wir sie aktivieren, informieren wir den Auftraggeber in der Konsole und in Textform. Personenbezogene Angaben werden vor der Klassifizierung so weit wie möglich entfernt, die Auswertung findet ausschließlich in der Europäischen Union statt, gespeichert werden nur Kategorien und Kennzahlen und nicht die Inhalte, und Profile einzelner Personen werden nicht gebildet. Der Auftraggeber kann die Klassifizierung in den Einstellungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft abschalten. Die Erbringung des Dienstes hängt nicht davon ab. Für diese Auswertung zu eigenen Zwecken sind wir Verantwortlicher. Jede darüber hinausgehende Nutzung von Inhalten, insbesondere zum Training von Modellen, richtet sich ausschließlich nach § 3 Absatz 3.
(5) Welche Daten die Plattform im Einzelnen verarbeitet, beschreiben die Datenschutzhinweise für Waterglass Waves.
§ 11 Haftung bei Waves
(1) Es gilt § 8 der AGB. Ist in der Einzelvereinbarung abweichend von § 8 Absatz 2 der AGB eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit vereinbart, beträgt der Haftungshöchstbetrag die Summe der Nettoentgelte, die der Auftraggeber in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für Waves gezahlt hat, einschließlich erworbenen Guthabens.
(2) Für den Verlust von Inhalten haften wir, soweit wir nach § 8 der AGB haften, nur, soweit die Inhalte nach dem in § 9 Absatz 2 beschriebenen Sicherungsregime hätten wiederhergestellt werden können. Inhalte, die er außerhalb der Plattform benötigt, exportiert der Auftraggeber selbst.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Für Änderungen dieser Produktbedingungen gilt § 14 der AGB. Wir weisen zusätzlich in der Konsole auf Änderungen hin. Eine dort erklärte Annahme genügt.
Zuletzt aktualisiert September 2026